Zusammenarbeit Kita – Grundschule
In Niedersachsen ist die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen gesetzlich verankert, um den Übergang für Kinder im letzten Kita-Jahr als „Brücke“ fließend zu gestalten. Diese Zusammenarbeit hat ihre gesetzliche Grundlage im Niedersächsischen Schulgesetz (§ 6) und im Grundsatzerlass „Die Arbeit in der Grundschule“. Kitas und Grundschulen stimmen ihre pädagogischen Ansätze ab, orientiert am Niedersächsischen Orientierungsplan.
Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule stellt die Kinder und ihre Eltern vor eine neue, große Herausforderung. Im letzten Kitajahr finden gezielte Aktivitäten statt, um die Kinder an die Schule heranzuführen und Brüche in ihrer Bildungsbiographie zu vermeiden. Auch das Elternhaus spielt in dieser sensiblen Phase eine entscheidende Rolle und wird stets miteinbezogen.
Es geht darum die Gesamtpersönlichkeit des Kindes, seine Selbständigkeit und seine sozialen Kompetenzen zu fördern. Hierzu müssen authentische Erfahrungen ermöglicht und gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Lern- und Persönlichkeitsentwicklung geschaffen werden.
Inhalt
- Gemeinsame Ziele
- Feststellung der individuellen Voraussetzungen
- Pädagogische Kontinuität
- Aktivitäten im „Brückenjahr“
1. Gemeinsame Ziele
- Kindern und Elternhaus ihre Ängste und Unsicherheiten vor der neuen Situation nehmen.
- Frühzeitige Beobachtung des Entwicklungsstands und -verlaufs durch Lehrkräfte, ErzieherInnen, Eltern und Förderstellen.
- Verschiedene Kooperationsprojekte im Jahr vor der Einschulung.
- Gemeinsame Beratung der Eltern bei Fragen, Informationen oder bevorstehenden Entscheidungen.
- Ein regelmäßiger fachlicher Austausch zwischen Schule und Kindergarten, u.a. zur Weiterentwicklung der Kooperation.
2. Feststellung der individuellen Voraussetzungen
Grundsätzlich braucht das Kind für den Start in die Schule ein „Basis-Paket“ an Fähigkeiten und Fertigkeiten. Hierbei geht es weniger um Perfektionierung derselben, als um eine grundlegende Basis, um den Übergang und das Lernen zu erleichtern. Das Kind muss in einer positiven Grundatmosphere in seinen Sorgen und Nöten ernst genommen werden.
Hier ist eine gezielte Beobachtung der Fähigkeiten und Fertigkeiten durch beide Institutionen zielführend, um die Schulfähigkeit festzustellen bzw. einen eventuellen Förderbedarf zu erkennen.
- Besitzt das Kind soziale und emotionale Fähigkeiten? (Freude, Mitgefühl, Teamfähigkeit, Geduld, sich zurücknehmen, sich behaupten)
- Welche kognitiven Fähigkeiten sind vorhanden? (Merkfähigkeit, Mengenvorstellung)
- Auf welchem Stand sind sprachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten? (Fragen stellen, Zuhören, angemessenes Sprechen, beim Thema bleiben)
- Welche Vorlese- und Erzählkultur hat es erworben? (Bücher vorlesen und kennenlernen, Lieder singen, Brettspiele o.ä. spielen)
- Wie sind die körperlichen Voraussetzungen? (Fein- und Grobmotorik, An- und Ausziehen, Selbstständigkeit)
- Sind themenorientierte Grundkenntnisse aus dem Alltag vorhanden? (Wissen vom Leben, Verhalten im Straßenverkehr, Zeitvorstellung)
- Welche musisch- künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sind bereits entwickelt? (Spaß am Singen, Musizieren, Malen, Basteln)
3. Pädagogische Kontinuität
- Einmal im Jahr treffen sich zuständige Vertreterinnen beider Institutionen zu einer Gesprächsrunde über die künftigen Schulanfänger bzw. zum Austausch über die Leistungen der Erstklässler des laufenden Schuljahres.
- Austausch zur Zusammenarbeit und ihrer Verbesserung.
- Regelmäßiger persönlicher und telefonischer Kontakt der Leitungen zum Austausch von Terminplänen etc.
- Gemeinsame pädagogische Begleitung der Eltern und des Kindes während des Übergangs.
- Ggf. gemeinsame Fortbildungen, Vorträge.
4. Aktivitäten im „Brückenjahr“
- Erste Absprachen zwischen den Leitungen.
- Eltern-Einverständniserklärung zum Austausch von Daten bzgl. des Übergangs zwischen Kindergarten und Schule.
- Elternzugang zu I-Serv und somit zu allen Informationen der Schule.
- Elterninfo-Broschüre
- Ggf. Elternabend/-info zur Schulfähigkeit und der Arbeit an der Grundschule.
- Themenabende für Eltern (Medienkonsum, Kinder brauchen Grenzen, Denken lernen und konzentrieren etc.).
- Schulanmeldung/ schulärztliche Untersuchung
- Sprachstandsfeststellung
- Münsteraner Screening durch die Förderschulkraft.
- Die Schulanfänger „spielen Schule“ als „Maxi-Club“ einmal pro Woche.
- Hospitationen der Lehrkräfte/Förderschulkräfte im Maxi-Club
- Einladungen zu Schulaufführungen (z.B.Theater-AG)
- Die Drittklässler übernehmen die Patenschaften für die Schulanfänger und führen in Abständen zwei Patentage mit gemeinsamen Aktivitäten durch (Vorlesen, gemeinsam basteln, Schulrallye, Teilnahme an Schulpausen).
- 1. Elternabend mit der zukünftigen Klassenlehrerin.
- „Schnuppertag“, gestaltet von den Paten und der zukünftigen Klassenlehrerin.
- Schulleitung und Klassenlehrerin nehmen am Abschiedsgottesdienst des Kindergartens teil.
- Vor dem Einschulungstag lernen die Schulanfänger ihren Klassenraum kennen und sortieren ihre Materialien ein.

